AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Eintritt zur ADAC SimRacing Expo (Messe- und Wettbewerbsbereich) ist kostenpflichtig. Tickets können vor Ort oder auch im Vorverkauf erworben werden. Der Messe– und Wettbewerbsbereich kann ohne Einschränkungen zu den geltenden Öffnungszeiten betreten werden.
Das Ticket ist Eigentum der South West Vision GmbH und berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt und eine Mehrfachnutzung bzw. Übertragung des Tickets sind ausdrücklich untersagt. Etwaige Zuwiderhandlungen werden mit dem Entzug des Tickets geahndet.
Der Inhaber dieses Tickets unterwirft sich der geltenden Hausordnung der Messe Dortmund. Den Anweisungen der Ordner ist unbedingt Folge zu leisten. Das Ticket ist auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Veranstalter (South West Vision GmbH) haftet ohne jegliche Einschränkung für alle im Rahmen der Veranstaltung schuldhaft verursachten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Dasselbe gilt für alle Fälle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie bei Übernahme einer Garantie. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf nur einfacher Fahrlässigkeit beruhen und nicht von der vorgenannten Regelung erfasst sind, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Ticketinhaber regelmäßig vertrauen darf. lm Übrigen haftet der Veranstalter nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Jede Form von Promotion-Aktivitäten bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Ticketinhaber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an den Veranstalter, deren Höhe vom Veranstalter nach billigem Ermessen bestimmt wird und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
Während der gesamten Veranstaltung werden Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt. Mit der Entgegennahme dieses Tickets erklärt sich der Ticketinhaber damit einverstanden, dass er eventuell in Bild- und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung, auch im Sinne einer werblichen Weitervermarktung, vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen entgegenstehen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitz- bzw. Stehplatz. Bei Betreten und Verlassen des Zuschauerbereichs oder lnfields muss der Barcode dieses Tickets eingelesen werden.
Weiterführend finden Sie alle AGB’s der South West Vision GmbH hier: https://southwest-vision.com/agb/
Stand: April 2024